Kurzzeichen Domains in Deutschland zulässig
Denic lässt neue Kurzzeichen für Domains zu doch was sind die Folgen?
Die Denic (dtsch. Registrierungsstelle für Domains) hat beginnend zum 23.Okt.2009 neue Richtlinien bzw. Möglichkeiten für die Registrierung von Domains angekündigt. Anders als bisher sollen dann auch deutlich kürzere Domains registriert werden können.
Bisher gab es stets eine Mindestlänge für jede Domain. Ab dem 23. Oktober wird sich dieses dann ändern. Ab diesem Tag können auch sehr kurze Domains mit beispielsweise nur ein oder zwei Stellen angemeldet werden. Zudem sind auch reine Zifferndomains ab diesem Tag möglich. Damit ist es jedoch noch nicht genug. Die Denic kündigte zudem an, dass auch Domains, die beispielsweise einer TLD (Top Level Domain) oder einem Kennzeichen entsprechen ab diesem Zeitpunkt registriert werden können. Der genaue Startpunkt für die Registrierung wurde auf den Morgen des 23. Oktober gelegt. Der Startschuss erfolgt um 9:00 (MESZ).
Im Vorstand der Denic erwartet man nun einen regelrechten Ansturm auf die neu zur Verfügung stehenden Domains. Die Richtlinien und Vorgaben wurden auf ein Minimum gekürzt. Aus diesem Grund wird die Registrierung auch nach dem "First come - First served" - Prinzip behandelt. Wer die jeweilige Domain als erster registrieren möchte, erhält letztlich auch den Zuschlag. Zusätzlich soll eine spezielle Einführungsphase sowie ein Registrierungssystem den Andrang etwas dämpfen.
Um eventuelle Fehlfunktionen auszuschließen wurde das Registrierungssystem ausgiebig getestet. Interessenten für die neuen Domains werden zudem gebeten sich direkt an ihren jeweiligen Provider zu wenden um eine Domain registrieren zu lassen. Auch zum eigentlichen Ablauf der Registrierung wurde bereits einiges bekannt:
Die Provider wurden vor wenigen Tagen über die neuen Möglichkeiten informiert. Jeder von Ihnen, der an dem Registrierungsverfahren interessiert ist, musste der Denic eine IP-Adresse nennen unter der ab dem 23. Oktober die Domainregistrierungen getätigt werden sollen. Jedem Provider steht hierbei nur eine IP-Adresse zur Verfügung. Zudem können innerhalb von einer Minute immer nur 4 Anträge von der jeweiligen IP-Adresse gestellt werden. Auf diese Weise soll der Ansturm noch zusätzlich gedämpft und die Anmeldungen in einem machbaren Rahmen gehalten werden.
Grund für die Änderungen der Richtlinien war das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes in Frankfurt. Dieses hatte zu Gunsten des Automobilherstellers entschieden, welcher für sich die Domain mit der url vw.de registrieren wollte und deshalb gegen die Denic geklagt hatte.
Wie jedoch sehen die Folgen dieser Änderungen aus?
Die ersten Provider beklagen sich bereits darüber "überrumpelt" worden zu sein, da auch sie erst sehr kurzfristig von den neuen Richtlinien erfahren haben. Der interne Druck ist hoch. Die Systeme/Webserver müssen innerhalb kürzester Zeit an die neuen Domains angepasst werden und auch über das Registrierungssystem herrscht Unmut. Provider rechnen mit einem regelrechten Kampf um die besten Domains. Ein Zeitstempel, der Millisekunden - genau für jeden Antrag erstellt wird, entscheidet über die Vergabe der Domain.
Ungereimtheiten bei Vergabe der Kurzzeichen Domains und Geschäftemacherei
In den ersten drei Stunden konnte die DENIC schon über 20.000 erfolgreiche Registrierungen für Kurzzeichen Domains melden. Zahlreiche DENIC-Mitglieder hatten sich zu einem Pool mit einer Firma zusammengeschlossen. Diese wiederum stellte mit einem Partnerunternehmen eine Technik bzw. Infrastruktur zur Verfügung, wodurch mehr als vier Domains je Minute reserviert wurden. So konnte die Regel von maximal vier Domains pro Minute pro DENIC-Mitglied ausgehebelt werden. Damit gelang es einem Anbieter an 28 % der beliebtesten Kurzzeichen Domains zu gelangen. Selbst das Domain-Auktionshaus Sedo rechnet nur mit einem Zuschlag von 10-20 %. Ausserdem wurden einige Domains durch eine einstweilige Verfügung für bestimmte Firmen gesichert. Zudem gab es bei mindestens einen Provider technische Probleme bei der Registrierung, was nachträglich auch noch zur Überprüfung ansteht.
Dass es bei diesem Domainhandel wieder nur ums Geschäft geht sieht man an diesen Vorabgeboten für:
- tv.de 279.499 EUR
(Online-Magazin Netzwelt zahlt 20.000 EUR jetzt Streitfall mit Provider um Eigentumsrechte) - pc.de 158.700 EUR
- de.de 144.277 EUR
- dp.de 122.500 EUR.
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